Verlängerung der Beschränkungen vom 17. Mai 2020 und 01. Juni 2020 - Wiederaufnahme Sportbetrieb SV Großrückerswalde 49 e.V. aufgrund Corona-Virus

Die getroffenen Regelungen des SV Großrückerswalde 49 e.V. vom 17. Mai 2020, verlängert am 1. Juni 2020, werden vorerst bis einschließlich 30. Juni 2020 weiter gelten, siehe Schreiben des Vereinsvorstandes. 

SMS-Allgemeinverfügung Hygienemaßnahmen

An dieser Stelle ist für alle zur Kenntnis die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 12.05.2020 zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus eingestellt. Interessant für uns dabei vorallem Punkt 13: Hygieneregeln für Sportstätten, Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen. Weiterführende Informationen bezüglich der Nutzung der Turnhalle erfolgen nach der nächsten SV-Sitzung in der 25. KW. 

Die Allgemeinverfügung findet sich hier zum Download.

Wiederaufnahme Sportbetrieb SV Großrückerswalde 49 e.V. aufgrund Corona-Virus

Der gesamte Sportbetrieb im Sportverein Großrückerswalde 49 e.V. ist ab dem 18. Mai 2020 unter Auflagen wieder gestattet. Lesen Sie dazu die Erklärung des Vereinsvorstandes unter diesem Link.

 

 

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